Nach deutschem Strafrecht sind Kinder unter 14 Jahren gem. § 19 StGB schuldunfähig und damit strafunmündig. Das soll sich nach Meinung der CSU im Bundestag nun ändern. Eine wahnwitzige Forderung, die nicht
Abgeordnete in deutschen Landtagen verwenden explizit rassistische Sprache − und es ist nicht einmal zulässig, sie dafür zur Ordnung zu rufen: So hat es das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil
2019 – Jahr der Jubiläen. Neben dem 100. Geburtstag der Weimarer Reichsverfassung, dem 70. Geburtstag des Grundgesetzes und dem 60. Geburtstag des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte feiert auch ein kleineres
Am 15. November nahm der Bundestag die erweiterte DNA-Analyse in die StPO auf. Dadurch wird die Bestimmung von Haut-, Haar und Augenfarbe sowie des Alters anhand von DNA zulässig. Doch
Was bleibt eigentlich übrig von der Würde des Menschen, wenn das, was bereits als das absolute Minimum konzipiert ist, gekürzt wird? Mit dieser Frage hätte sich das Bundesverfassungsgericht in seiner
Pünktlich zum 30jährigen Wendejubiläum entscheidet das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte, die wegen ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert werden, dürfen sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Das liegt nicht daran, dass
Tausende von Kindern kommen jedes Jahr mit Justiz- und Verwaltungsverfahren in Berührung. Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren treffen Richter*innen Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern haben. In
Nach dem Mord an Walter Lübcke wurden Forderungen laut, im Kampf gegen Rechtsextremismus Art. 18 des Grundgesetzes (GG) anzuwenden. Er ermöglicht die Verwirkung von Grundrechten, wenn sie zum Kampf gegen
Laut neuestem Bericht des UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) vom April 2019 haben bis heute noch 214 Millionen Frauen* keinen Zugang zu Verhütung. Doch während der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller
Seit Februar 2019 kommen Bodycams bei der Bundespolizei zum Einsatz. Der Kameraeinsatz soll Polizist_innen vor gewalttätigen Übergriffen schützen – zweifelsohne ein wichtiges Anliegen. Dass aber auch Bürger_innen ein berechtigtes Interesse