Deutschland hat ein Rassismusproblem. Das ist zwar keine Neuigkeit, aber spätestens seit den Vorfällen in Hanau wieder präsenter denn je. Die Bundesrepublik verletzt aktuell nicht nur ihre Pflicht, Menschen vor
Nach dem Mord an Walter Lübcke wurden Forderungen laut, im Kampf gegen Rechtsextremismus Art. 18 des Grundgesetzes (GG) anzuwenden. Er ermöglicht die Verwirkung von Grundrechten, wenn sie zum Kampf gegen
Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Habil Kilic, Mehmet Turgut, Ismail Yasar, Theodorus Boulgarides, Mehmet Kubasik, Halit Yozgat, Oury Jalloh, Burak Bektas. Dies sind nur wenige derer, die in Deutschland
Am Mittwoch, dem 21. März, dem internationalen Tag gegen Rassismus, fand im Abgeordnetenhaus des Landes Berlin die 22. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung statt.
Am 16. März besuchten wir den NSU-Prozess am Münchner Oberlandesgericht. Dies war Teil unseres Praktikums bei Rechtsanwalt Carsten Ilius, der die Witwe des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten
Die Konferenz „Blinde Flecken – Interdisziplinäre Tagung zum NSU-Komplex“ hat gezeigt, dass große Teile der Medien, Politik und Sicherheitsorgane auf dem rechten Auge blind waren und noch immer sind. Genau
Welche Konsequenzen ergeben sich für Wissenschaftler_innen aus dem NSU-Komplex? Und welche Anregungen können dabei aus Erfahrungen in anderen Staaten gewonnen werden? Antworten auf diese Fragen standen im Vordergrund des Panels