Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. April 2020 (Az. XII ZB 383/19) einer Person, die sich keinem Geschlecht zuordnet, die Streichung ihres Geschlechtseintrages über den Weg des Personenstandsgesetzes verweigert.
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zur Dritten Option veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt inzwischen vor und wird aktuell in Bundestag und Bundesrat diskutiert. Kritiker*innen weisen ihn als
Der Bundestag diskutierte am 11. Oktober 2018 in erster Lesung den Gesetzentwurf „zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (19/4669). Demnach soll für die Eintragung des Geschlechts neben den
In den letzten Jahren wurden kosmetische Genitalveränderungen an intergeschlechtlichen Kindern immer mehr in der Öffentlichkeit thematisiert. UN-Ausschüsse, Interessenorganisationen, Akademiker*innen versuchten durch Aufklärungsarbeit dieser Praxis der körperlichen Eingriffe an Minderjährigen entgegenzuwirken.