Tag: OVG Rheinland-Pfalz
Im Sinne des Diskriminierungsverbotes aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG dürfen deutsche Behörden bei der Anwendung der Gesetze keine Person aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminieren. So entschied am 21.
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Im Sinne des Diskriminierungsverbotes aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG dürfen deutsche Behörden bei der Anwendung der Gesetze keine Person aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminieren. So entschied am 21.