Viele demokratische Gesellschaften sind heute stolz auf ihre aufgeklärte Haltung gegenüber Andersgläubigen. Die Zeiten religiöser Abneigung, heißt es, etwa in Form von Religionskriegen oder Antisemitismus seien vorbei. Religiöse Herrschaft und
Das Land Berlin muss einer muslimischen Lehrerin, die nicht eingestellt wurde, weil sie ein Kopftuch trägt, zwei Monatsgehälter Entschädigung bezahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin am 9. Februar 2017 in
Für säkulare Freistaatler*innen war die Vorschrift einfach lästig – die Rede ist von Art. 5 Halbsatz 2 Bayerisches Feiertagsgesetz (FTG). Denn zum gesetzlichen Feiertag Karfreitag hat es im Freistaat still
Der folgende Beitrag beleuchtet das aktuell diskutierte Kopftuchverbot für Richterinnen im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen der Neutralität der Justiz, Religionsfreiheit und institutioneller Diskriminierung.