Tag: Gesetzesänderung
Nach deutschem Strafrecht sind Kinder unter 14 Jahren gem. § 19 StGB schuldunfähig und damit strafunmündig. Das soll sich nach Meinung der CSU im Bundestag nun ändern. Eine wahnwitzige Forderung, die nicht
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Tausende von Kindern kommen jedes Jahr mit Justiz- und Verwaltungsverfahren in Berührung. Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren treffen Richter*innen Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern haben. In
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In Bremen und Niedersachsen wurden im Dezember 2015 Erweiterungen der Landesgaststättengesetze beschlossen, die in Zukunft ein verstärktes Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung an der Diskothekentür ermöglichen. Diskriminierende Einlasskontrollen stellen in beiden
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