Tag: § 219a StGB
Die Verabschiedung des texanischen „heartbeat“ Gesetzes Senate Bill 8 und das Bestreben der Ampel-Koalition, § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) abzuschaffen, zeigen unterschiedliche Entwicklungen in der Handhabung reproduktiver Rechte. Sowohl die
01
Bisher war es Ärzt*innen gemäß § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verboten, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Ende März trat die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Paragraphen in Kraft. Ärzt*innen dürfen
02